Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan I.05 „Erweiterung real-Markt“ – 1. Änderung in Bannewitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.04.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes I.05 „Erweiterung real-Markt Bannewitz“ – 1. Änderung in Bannewitz in der Fassung vom 17. Februar 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan I.05 „Erweiterung real-Markt Bannewitz“ – 1. Änderung in Bannewitz in der Fassung vom 17. Februar 2025zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 60/5, 60/38, 60/41 und 60/42 in der Gemarkung Boderitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung der Planzeichnung des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I.05 „Erweiterung real-Markt Bannewitz“ wird erforderlich, um die Zulässigkeit von Nutzungen (z. B. Gewerbe und Dienstleistung) unter Berücksichtigung der Belange der regionalen Wirtschaft bezüglich mittelständischer und ortsverträglicher Strukturen sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Gemeinde zu qualifizieren.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I.05 „Erweiterung real-Markt Bannewitz“ wird im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da die Bedingungen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB erfüllt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Offenlegung der Planunterlagen findet in der Zeit vom 28. April 2025 bis einschließlich 6. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt.

Im Internet sind während dieser Auslegungsfrist die vollständigen Planunterlagen im Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen eingestellt,

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag      09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bannewitz, den 25.04.2025

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Herr Michalsky
Tel.: 035206-20449

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