Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes I.01 „Nr. 4 Ortszentrum Bannewitz“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.04.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes I.01 „Nr. 4 Ortszentrum Bannewitz“ in Bannewitz in der Fassung vom 9. Januar 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans I.01 „Nr. 4 Ortszentrum Bannewitz“ in Bannewitz in der Fassung vom 9. Januar 2025, bestehend aus Planfassung und der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7,85 ha. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung M 1: 2.000 – des Bebauungsplans.

Aufgrund der fast vollständigen Bebauung im B-Plangebiet wird angenommen, dass der Bebauungsplan seine Aufgabe gem. § 1 BauGB zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erfüllt hat. Die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Bebauungsplans wird deshalb nicht mehr gesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, da die Aufhebung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „Ortszentrum Bannewitz“ in der Fassung vom 9. Januar 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer von mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 28. April bis einschließlich 6. Juni 2025 im zentralen Landesportal Bauleitplanung.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „Ortszentrum Bannewitz“ in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag      09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bannewitz vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bannewitz, den 25.04.2025

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Herr Michalsky
Tel.: 035206-20449

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