Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan III.10 "Wohngebiet Pappelblick"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 21.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes III.10 „Wohngebiet Pappelblick“ im Ortsteil Golberode in Bannewitz in der Fassung vom Januar 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III.10 „Wohngebiet Pappelblick“ im Ortsteil Golberode gefasst.

Der Geltungsbereich entspricht den Flurstücken 78/16, 78/17, 78/18, 78/19, 78/20, 78/21, 78/22, 78/30, 78/31, 78/33, 78/37, 78/38, 78/39, 78/40, 78/41, 78/43 und 78/44 sowie Teilflächen der Flurstücke 78/28, 82/1 und 104 der Gemarkung Golberode.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 14.300 m².

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Baugrund
  • Biotope
  • Artenschutz.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Zudem ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 20. Januar bis einschließlich 21. Februar 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung im Internet einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                   09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                  09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                              09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG).

Bannewitz, den 20.12.2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

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