Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

Gewerbegebiet Horkenstraße - 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.10.2024 bis 24.10.2025
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ – 1. Änderung in Bannewitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 24. September 2024 in der öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ – 1. Änderung im Ortsteil Bannewitz, in der Fassung vom Juli 2024, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 052/2024 als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom Juli 2024 wurde gebilligt. Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück 393/2 der Gemarkung Bannewitz.

Der Bebauungsplan mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag                  von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag           von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag                   von 9:00 bis 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassenen Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 25. Oktober 2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Tel.: 035206-20449

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Planzeichnung
  • 02 Textliche Festsetzungen
  • 03 Begründung

Informationen

Übersicht
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