Stadtumbaumaßnahmen Gemeinde Bannewitz Beschluss

Lärmaktionsplan Gemeinde Bannewitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.07.2024 bis 31.07.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 18. Juni 2024 in der öffentlichen Sitzung den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Juni 2024 in Anlehnung an die Regelungen zur Bauleitplanung in § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 030/2024 beschlossen.

Hauptziel des Lärmaktionsplans ist dabei, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.

Der Lärmaktionsplan wird in Anlehnung an die Regelungen zur Bauleitplanung in § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag                von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag              von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag         von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de und das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Bannewitz, den 26. Juli 2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

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