Flächennutzungsplan Gemeinde Bannewitz Frühzeitige Beteiligung

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Gemeinde Bannewitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom April 2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Bannewitz.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Zudem ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 28.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung im Internet einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                    09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahmen per E-Mail an:

fnp-bannewitz@steg.de

Die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Bannewitz, den 26. April 2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6
01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A+B - Gesamtbericht
  • Teil D - Planzeichnung

Informationen

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