Stadtumbaumaßnahmen Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan der Gemeinde Bannewitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.03.2024 bis 08.05.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit in Anlehnung an die Regelungen zur Bauleitplanung in § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Februar 2024.

Für das Gebiet der Gemeinde Bannewitz wird ein Lärmaktionsplan erstellt. Hauptziel ist dabei, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 den Entwurf zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Februar 2024, bestehend aus Textteil und Anlage Maßnahmenübersicht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 8. April bis einschließlich 8. Mai 2024 in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                    09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bannewitz, den 22. März 2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Zimmer 308
Herr Michalsky
Tel.: 035206-20449

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