Flächennutzungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

FNP-Teiländerung 2020-01 zum B-Plan "Gewerbegbiet Horkenstraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.06.2023 bis 31.07.2024
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Planzeichnung

Mit Bescheid vom 3. Mai 2023, Az. 0004-14.6.28-621.3-050.000-01.3, hat das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge die Teiländerung FNP 2020-01 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Teiländerung zum Flächennutzungsplan mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Dienstag                                                                          von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag                                                                        von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist auch dauerhaft über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de oder das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassenen Vorschriften bei der Änderung dieser Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 9. Juni 2023

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Planfassung
  • 02 Begründung mit Umweltbericht
  • 03 Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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