Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

I.19 Gewerbegebiet Horkenstraße

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.06.2023 bis 31.07.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 25. April 2023 in der öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ im Ortsteil Bannewitz, in der Fassung vom November 2022, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 027/2023 als Satzung beschlossen.

Die Begründung, der Umweltbericht, der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und die Geräuschimmissionsprognose in der Fassung vom Dezember 2022 / Januar 2023 wurden gebilligt. Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück 393/2 der Gemarkung Bannewitz.

Der Bebauungsplan mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag                  von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag           von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag                   von 9:00 bis 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de oder das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassener Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 9. Juni 2023

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

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