Außenbereichssatzung Gemeinde Bannewitz Beschluss

Außenbereichssatzung "Steinstraße" OT Cunnersdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.07.2019 bis 25.07.2020
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Planzeichnung

Satzung der Gemeinde Bannewitz Nr. I.17
Außenbereichssatzung Steinstraße

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 25.06.2019 in der öffentlichen Sitzung die Satzung Nr. I.17 „Außenbereichssatzung Steinstraße“ der Gemeinde Bannewitz gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 040/2019 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst Teile der Flurstücke 37/m, 140/2, 142, 259/5, 259/6, 259/9, 259/11, 259/15, 259/16, der Gemeinde Bannewitz, Gemarkung Cunnersdorf. Die Grenzen für den räumlichen Geltungsbereich der Außenbereichssatzung werden gemäß den im beigefügten Lageplan dargestellten und umrissenen Flurstücke festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung werden gemäß
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Hauptverwaltung OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 107 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie Dienstag                      von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag                     von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite eingestellt und zugänglich gemacht. Zu dem Portal gelangen Sie auch über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de -> Gemeinde- und Bürgerservice -> Aktuelles -> Öffentliche Bekanntmachungen.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassener Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 26.07.2019

gez.

Christoph Fröse

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Bannewitz

Referentin Bauleitplanung 

Frau Tischer

Schulstraße 6, OT Possendorf

01728 Bannewitz

E-Mail: bauleitplanung@bannewitz.de

Tel. 035206/204-49

Fax 035206/204-35

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Abwägungsprotokoll

Informationen

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