Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans
der Stadt Augustusburg in der Fassung 11/2017
Die vom Stadtrat der Stadt Augustusburg am 12.12.2017 festgestellte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Augustusburg (Beschluss-Nr.: StR47/2017-1212) wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen vom 08.06.2018 unter der Registriernummer 01-Augustusburg – 002/2018 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann diesen Plan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB in der Stadtverwaltung Augustusburg, Marienberger Straße 24 im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten
Montag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß §215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß §4 Abs.4 Satz 1 i.V.m. Abs.5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Augustusburg, den 12.07.2018
Dirk Neubauer
Bürgermeister
Bürgermeister Dirk Neubauer