Bebauungsplan Stadt Auerbach/Vogtl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 38 "Landesgartenschau Freudenthal"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.07.2026 bis 16.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung - öffentliche Auslegung - des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 38 „Landesgartenschau Freudenthal“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. hat am 22.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 38 „Landesgartenschau Freundenthal“ gefasst und die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich wird begrenzt

im Norden durch die Gemarkungsgrenze zu Rodewisch,

im Osten durch die „Alte Rodewischer Straße“,

im Süden durch die vorhandene Bebauung auf den Flurnummern 26/4, 523/11, 523/13 und 523/14,

im Westen durch die Straße „Freudenthal“.

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes: 523/15, 524, 528/1, 531, Teilbereiche von 783/3, Teilbereiche von 784, 1101/2, Teilbereiche von 1256, 1268/1, Teilbereiche von 1419, alle Gemarkung Auerbach.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 12 ha.

Ziel und Zweck der Planung sind unter anderem:

  • Schaffung von Baurecht für temporäre Anlagen während der Landesgartenschau sowie dauerhafte Anlagen, die auch nach der Landesgartenschau bestehen bleiben sollen,
  • Sicherung der Grünanlagen als öffentliche Grünfläche nach der Landesgartenschau,
  • Sicherung einer geordneten Erschließung sowohl innerhalb des Landesgartenschaugeländes als auch an vorhandene Erschließungen und Wegeverbindungen,
  • Immissionsschutz während und nach der Landesgartenschau (Besucherverkehr und Veranstaltungen),
  • Erhalt der schützenswerten Landschaft und ihrer Bestandteile.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Landesgartenschau Freudenthal“ mit Stand 05/2026

einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan werden in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 im Rathaus der Stadt Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. (Stadtplanung, Zi. 3.4) während der üblichen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag                     von 9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                                                     von 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                                                 von 13:00 bis 16:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Bei diesem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor und werden mit den Unterlagen des Bebauungsplanes veröffentlicht:

Nr.   Belangträger                                                                            Schreiben vom

1     Landesdirektion Sachsen                                                         30.04.2026

2     Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie              30.04.2026

3     Landesamt für Archäologie                                                       22.04.2026

7     Landestalsperrenverwaltung                                                     04.05.2026

8     Planungsverband Region Chemnitz                                          04.05.2026

9     Landratsamt Vogtlandkreis                                                        29.04.2026

Auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen und des Umweltberichts liegen Umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet:

Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG

  1. Menschen, insbesodere menschliche Gesundheit
    Radonvorsorgegebiet, Erdbeben, Immissionsschutz, Löschwasser, Hitzeschutz, Kampfmittel (2, 9)
  2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Arten- und Biotopschutz, Schutzgebiete, Wald (1, 8, 9)
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
    Grünzäsur, Grundwasser, Fließgewässer, Boden, (1, 2, 3, 7, 8, 9)
  4. Kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter
    Archäologie, Tourismus, Wirtschaft, Denkmalschutz (3, 9)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter

www.stadt-auerbach.de ➔ Bau & Wirtschaft ➔ Bauleitplanung ➔ Bebauungspläne eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/auerbach-vogtland/startseite zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtplanung, Zi. 3.4, der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.

Auerbach/Vogtl., 26.06.2026

Jens Scharff

Oberbürgermeister

Kontakt

Christin Voigt

Sachbearbeiterin Stadtplanung

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