Ortsübliche Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "SchnarrtannelI, Gemarkung Schnarrtanne und Vogelsgrün der Stadt Auerbach/Vogtl., Stand 12/2024
Der Stadtrat der Stadt AuerbachlVogtl. hat in seiner Sitzung vom 17.02.2025 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schnarrtanne", Gemarkung Schnarrtanne und Vogelsgrün der Stadt AuerbachlVogtl. in der Fassung 12/2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur Auslegung bestimmt. Lage des Geltungsbereiches der Gemarkung Schnarrtanne und Vogelsgrün .
Die Entwurfsunterlagen bestehen aus • Teil A - Planzeichnung im Maßstab 1 :2500 • Teil B - Textliche Festsetzungen • sowie der dazugehörigen Begründung. Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen • Landesdirektion Sachsen vom 11.10.2024 • Landratsamt Vogtlandkreis vom 01.10.2024
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 10.03.2025 bis 11.04.2025 im Internet unter www.stadt-auerbach.de sowie im Landesportal Sachsen unter http://www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Planungsamt, Nicolaistraße 51,08209 Auerbach/Vogtl. während der nachfolgend genannten Zeiten ausgelegt:
Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@stadt-auerbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich in der Stadtverwaltung oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (03744 825127) oder E-Mail (bauamt@stadt-auerbach.de) . Postanschrift: Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. Rathaus Nicolaistr. 51 08209 Auerbach/Vogtl.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§4 a Abs. 5 BauGB) wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auerbach/V ogtl., den 17.02.2025
Jens Schaff Siegel
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Planungsamt, Nicolaistraße 51,08209 Auerbach/Vogtl.