Ortsübliche Bekanntmachung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ Entwurf Stand 10/2023
Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ (Stand 10/2023) gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 3406, 3408, 3270, 3269, 3267/1, 3265/2 vollständig und teilweise das Flurstück 3259/5 der Gemarkung Adorf. Er schließt den bestehenden Großparkplatz sowie das ehemalige Bauhofgelände am Stadtrand vom Bad Elster Richtung Adorf/Vogtl. ein.
Das Plangebiet wird begrenzt
im Norden – Baumgruppen, gewässerbegleitende Gehölze, Gebüsche
Flurstück: 3262/2 der Gemarkung Adorf (Stadt Adorf/Vogtl.)
im Osten – Stadtgrenze zwischen Adorf/Vogtl. und Bad Elster, Bahnhofssteig, Wald
Flurstücke: Teilweise 3259/5 Gemarkung Adorf (Stadt Adorf/Vogl.); 19/12 Gemarkung Bad Elster (Stadt Badelster)
im Süden – Stadtgrenze zwischen Adorf/Vogtl. und Bad Elster, Grünland mit Ruderalflur Flurstück: 11/a Gemarkung Bad Elster (Stadt Bad Elster)
im Westen – Stadtgrenze zwischen Adorf/Vogtl. und Bad Elster, Fluss Weiße Elster
Flurstücke: 3232/1 Gemarkung Adorf (Stadt Adorf/Vogl.); 791/7, 20/2 Gemarkung Bad Elster (Stadt Bad Elster)
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau des Labor‐ und Bürogebäudes sowie die planungsrechtliche Sicherung des Parkplatzes für eine dauerhafte Stellplatznutzung. Darüber hinaus dient der Bebauungsplan dazu, die stadtstrukturellen Defizite am Standort zu beseitigen und eine öffentlich zugängliche Grünfläche zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ (Stand 10/2023) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 10/2023), inklusive folgende Gutachten als Anlagen: Anlage 1 Entwässerungskonzept, Anlage 2 hydrogeologisches Standort-Gutachten, Anlage 3 K1 Baufachliches Gutachten über das Baugrundstück, Anlage 4 Energiekonzept, Anlage 5 Schallimmissionsprognose und Anlage 6 Artenschutzfachbeitrag, liegen in der Zeit
vom 18.01.2024 bis einschl. 19.02.2024
in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., 08626 Adorf/Vogtl, Markt 1, im Rathaus, vor dem Sekretariat des Bürgermeisters (Bitte neben der Eingangstür bei Sekretariat klingeln!) während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Aufgrund von Bauarbeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Markt 3 wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 037423/57534 (Stadtbauamt/Stadtplanung) empfohlen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl. abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an heike.windisch@adorf-vogtland.de Betreff: Stellungnahme Umweltbundesamt eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Aktuelles / Bebauungsplan Umweltbundesamt Laborstandort eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Nach Einschätzung der Stadt werden folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ebenfalls ausgelegt:
Nr. 2. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
vom 19.12.2022 (frühzeitige Beteiligung)
Nr. 7 Landestalsperrenverwaltung
vom 21.11.2021(frühzeitige Beteiligung)
Nr. 8 Planungsverband Planungsregion Chemnitz
vom 12.12.2022 (frühzeitige Beteiligung)
Nr. 9 Landratsamt Vogtlandkreis
Landratsamt Vogtlandkreis
vom 04.05.2021(Scoping)
Nr. 30 Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“
Vom 23.11.2022 (frühzeitige Beteiligung)
Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind zum aktuellen Zeitpunkt verfügbar:
Tiere
Festsetzungen zum Artenschutz, Ausgangszustand Fauna, Auswirkungen Fauna, Lebensraumdarstellungen im Regionalplan
(Quellen: Bebauungsplan, Artenschutzfachbeitrag, Umweltbericht, Regionalpläne, Behördenstellungnahmen)
Pflanzen
Ausgangszustand Flora, Auswirkungen Flora, Biotop im Süden, Waldabstand, Bilanzierung und Ausgleich, Ausgliederung Entwicklungszone Naturpark
(Quellen: Bebauungsplan, Artenschutzfachbeitrag, Umweltbericht, Behördenstellungnahmen)
Mensch und seine Gesundheit
Festsetzungen zu Lärmkontigenten, Einfluss auf Kurbereich Bad Elster, Einfluss auf Gesundheit Mensch
(Quellen: Bebauungsplan, Schallemissionsprognose, Umweltbericht)
Boden und Fläche
Festsetzungen zur Versiegelung, Bilanzierung und Ausgleich, Ausgangszustand Fläche und Boden, Auswirkungen Fläche und Boden, Vorprägung Standort, Auswirkungen der Flächenversiegelung
(Quellen: Bebauungsplan, Umweltbericht, K1 Gutachten, Behördenstellungnahmen)
Wasser und Untergrund
Festsetzungen Bebauungsplan, Untergrundverhältnisse allgemein, Auswirkungen auf Untergrund allgemein, Überschwemmungsgebiet, Bodenaufschlüsse, Beschreibung komplexe tektonische Lage, Beschreibung komplexe hydrogeologische Lage, Auswirkungen bei Eingriffen in den Untergrund, Beschreibung der Entwässerung, Maßnamenbeschreibungen nachgeordnete Verfahren, Auflagen und Bedingungen der Behörden, Auswirkungen auf das Heilquellenschutzgebiet
(Quellen: Bebauungsplan, Umweltbericht, Verordnung Heilquellenschutzgebiet, Hydrogeologisches Standortgutachten, Hydrothermale Gutachten, Entwässerungskonzept, Energiekonzept, K1-Gutachten, Behördenstellungnahmen)
Klima und Luft
Festsetzungen zur Klimaanpassung, Kaltluftentstehungsgebiete im Regionalplan, Ausgangzustand, Auswirkungen, Klimaschutz in der Bauleitplanung, Versiegelungsgrad
(Quellen: Bebauungsplan, Umweltbericht, Regionalpläne, Behördenstellungnahmen)
Kultur- und Sachgüter
Denkmalschutz nicht betroffen, Archäologischer Relevanzbereich, Auflagen der Behörden
(Quellen: Bebauungsplan, Umweltbericht, Behördenstellungnahmen)
Wechselwirkungen
Auswirkungen durch Eingriff in Untergrund
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Adorf/Vogtl., 02.01.2024
Rico Schmidt
Bürgermeister
Frau Windisch