Außenbereichssatzung Stadt Adorf/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 5 der Stadt Adorf, Bereich Schützenstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.07.2022 bis 22.08.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 5 der Stadt Adorf, Bereich Schützenstraße

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschloss in der Sitzung am 04.10.2021 mit Beschluss Nr. 76/2021 die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 5 der Stadt Adorf, Bereich Schützenstraße.

In der Sitzung am 13.06.2022 billigte der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. mit Beschluss Nr. 37/2022 den Entwurf der Satzung vom 04.05.2022, einschl. Begründung vom 04.05.2022 und beschloss die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Die Außenbereichsatzung umfasst die Flurstücke: T.v. 2629/1, T.v. 2630/2 und 2631/2 und hat eine Fläche von ca. 2230 m². Der Geltungsbereich befindet sich stadtauswärts rechtsseitig unweit von der Schützenstraße.

Gründe für die Aufhebung der Satzung:

1.  Die Zielsetzung der Außenbereichssatzung wurde umgesetzt.

2. In der unmittelbaren Umgebung dieser Satzung befanden sich zwei weitere Außenbereichssatzungen: Außenbereichssatzung Nr. 1 Bereich Wolfsgäßchen (wird parallel zu dieser Satzung aufgehoben) und die bereits aufgehobene Außenbereichssatzung Nr. 6 Bereich mittleres Wolfsgäßchen. In allen 3 Satzungen wurden die entstandenen „Baulücken“ einer Wohnnutzung zugeführt.

3.  Betrachtet man jetzt die vorhandene Gesamtbebauung in diesem Bereich zwischen den öffentlich gewidmeten Erschließungsstraßen Wolfsgäßchen und der Schützenstraße, hat die Bebauung ein städtebauliches Gewicht bzw. einen Verdichtungsgrad erreicht, der die Bauflächenausweisung rechtfertigt. Das Gemengengelage ist immer noch erkennbar, wobei jetzt die Wohnbebauung überwiegt

Verfahren: Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und
§ 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Planunterlagen zum Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 5 der Stadt Adorf, Bereich Schützenstraße vom 04.05.2022, bestehend aus dem Textlichen Teil, einschl. Verfahrensvermerken, dem Lageplan sowie dem Entwurf der Begründung vom 04.05.2022, liegen in der Zeit

vom 21.07.2022 bis einschl. 22.08.2022

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, 2. OG. Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. öffentlich aus:

Mo – Fr 09.00 – 12:00 Uhr sowie Di 13.00 – 18.00 Uhr und Do 13.00 – 16.00 Uhr.

Sollte es während der Auslegungszeit auf Grund der besonderen Regelungen infolge der Covid-19-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423/57534 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den genannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de unter Aktuelles sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden (§ 4a Absatz 4 BauGB).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann schriftliche Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1 in 08626 Adorf/Vogtl. oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl., Bauamt im 2. OG. abgegeben werden. Hingewiesen wird darauf, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Aufhebung der Satzung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Stadtverwaltung Adorf sowie das Zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an heike.windisch@adorf-vogtland.de unter dem Betreff Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 5 der Stadt Adorf, Bereich Schützenstraße abgegeben werden können.

Zugleich werden berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Adorf/Vogtl., 15.06.2022                                  

Rico Schmidt, Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Satzungstext
  • Verfahrensvermerke

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