Bebauungsplan Stadt Adorf/Vogtl. Beschluss

Bebauungsplan GE"Arnsgrüner Höhe"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.07.2020 bis 12.07.2021
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Inkrafttreten des

Bebauungsplanes GE „Arnsgrüner Höhe“

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat am 16.03.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan GE „Arnsgrüner Höhe“ als Satzung beschlossen. Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis SG Regionalplanung/Denkmalschutz erfolgte ohne Auflagen mit Bescheid Nr. 621.4160-221-2020/1-GE Arnsgrüner Höhe  vom 23.06.2020 und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan GE „Arnsgrüner Höhe“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Stadtbauamt der Stadt Adorf/Vogtl., Markt 3, Zimmer 22, 08626 Adorf/Vogtl. während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:                      

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 - 12:00 Uhr

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Adorf/Vogtl. (www.adorf-vogtland.de) eingestellt und auf dem zentralen Internetportal des Freistaates Sachsen (unter Bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Adorf/Vogtl., Markt 1, 08626 Adorf/Vogtl. geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Adorf/Vogtl., den 30.06.2020                                                ______________

                                                                                              Rico Schmidt

                                                                                              (Bürgermeister)

Kontaktperson

Stadtbauamt Adorf/Vogtl.

Frau Windisch

Markt 3

08626 Adorf/Vogtl.

e-mail: heike.windisch@adorf-vogtland.de

Tel. 037423/57534

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Begründung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Lärmimmissionsprognose
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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