Bebauungsplan Stadt Adorf/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan GE "Arnsgrüner Höhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.10.2018 bis 19.11.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorzeitigen Bebauungsplan

mit integriertem Grünordnungsplan   GE „Arnsgrüner Höhe"

Der Stadtrat und der Bürgermeister der Stadt Adorf/Vogt. haben im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 03.09.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan GE „Arnsgrüner Höhe" mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung 07/2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das insgesamt 2,71 ha große Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Arnsgrün mit den Fl.-Nrn. 269, 270/1, 270/2, 271/1, 271/2, 273/2,354/4, 354/5, 354/7 und 354/8. Planungsziel ist die rechtliche Sicherung der Nachnutzung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Anlage für ein Gewerbegebiet.

Die Planunterlagen zum Entwurf in der Fassung 07/2018, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:500
  • Teil B – Text sowie
  • die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht

sowie die nach Einschätzung der Stadt Adorf/Vogt. wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (s. unten) liegen in der Zeit vom 18.10.2018 bis 19.11.2018 während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, 2.OG, Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. öffentlich aus:

Montag                     09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                  09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag              09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                       09:00 - 12:00 Uhr.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit der Bestandsaufnahme und schutzgutbezogener (Mensch, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung, ferner eine Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung und in der Anlage eine
  • gutachterliche Schallimmissionsprognose als Grundlage der festgesetzten Lärmemissionskontingentierung.
  • Aufgrund des bereits mit baulicher Vornutzung erfolgten Eingriffs ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift abgegeben werden. Hingewiesen wird darauf, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB. unberücksichtigt bleiben können.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de sowie über das zentrale Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan eingesehen werden.

Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf 11/2017

Landesdirektion Sachsen – Ref. Raumordnung, Stadtentwicklung vom 05.03.2018 zu:

  • Hinweis auf Begründungspflicht der Außenbereichsinanspruchnahme i.V.m. mit fehlendem Flächennutzungsplan
  • Hinweis auf Beachtung des Schallimmissionsschutzes in den Festsetzungen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 02.03.2018 zu:

  • Hinweise zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei Baumaßnahmen
  • Hinweise zu den Belangen der Geologie, der Anlagensicherheit / Störfallvorsorge und zum vorsorgenden Radonschutz

Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle vom 01.03.2018 zu:

  • Umzonierung des Satzungsgebiets von Schutzzone 2 in die Entwicklungszone des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ schafft Normenklarheit
  • Hinweis auf LSG „Oberes Vogtland“

Landratsamt Vogtlandkreis vom 02.03.2018 zu:

  • Hinweis auf Rechtsanpassung und flurstückgenaue Festlegung der Schutzgebietsgrenzen für das LSG „Oberes Vogtland“
  • Anregung zur Überarbeitung der festgesetzten Pflanzliste
  • Bedenken, da künftige Entwässerung nicht abschließend prüffähig dargelegt ist
  • Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wegen Nichtübereinstimmung der lärmschützenden Festsetzungen mit vorgelegter Schallimmissionsprognose
  • Hinweis auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Schießanlage und resultierende Anforderungen an deren Einfriedung

Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ vom 23.02.2018 zu:

  • Hinweis auf mit Schreiben vom 17.01.2018 beantragte, jedoch noch nicht bestätigte Umzonierung von der NP-Schutzzone II in die NP-Entwicklungszone

Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens vom 01.03.2018 zu:

  • Bündelung der Stellungnahmen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V., NABU Landesverband Sachsen e.V. und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e.V. mit Zustimmung zur Planung
  • Hinweis zum Artenschutz – Überprüfung von Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzarten gem. § 44 BNatSchG, ggf. CEF-Maßnahmen festlegen
  • Hinweise auf Auswahl standortgerechter Baum- und Straucharten, notwendige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bei Anpflanzungen

Kontaktperson

Stadtverwaltung Adorf/Vogtl.

Stadtplanung

Heike Windisch

Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl.

e-mail: heike.windisch@adorf-vogtland.de

Tel: 037423-57534

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Satzungstext, Verfahrensvermerke
  • Begründung

Informationen

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