Bebauungsplan Stadt Zwenkau Erneute Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Zwenkau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.08.2020 bis 25.09.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung, in der Fassung vom 07.07.2020, samt Begründung und Artenschutzgutachten in seiner Sitzung am 23.07.2020, Beschluss Nr. 2020/036-1 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 erfolgte mit Beschluss Nr. 18103 in der Sitzung des Stadtrates am 24.01.2019.

Die 2. Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Stadt Zwenkau Nr. 3 beschränkt sich auf die Flurstücke 696/10 und 194/5 der Gemarkung Zwenkau.

Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die historischen Klinikgebäude im Sondergebiet nach § 11 BauNVO im Süden und Westen, dem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO im Westen, der Straße „An der Trift“ im Norden und der Wasserturmstraße im Osten.   

Ziele und Zwecke der Planung

Ein am Rande des ehemaligen städtischen Krankenhauses befindlicher, 1928/29 errichteter und unter Denkmalschutz stehender Erweiterungsbau (BAUHAUS) soll einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden, da das Gebäude einerseits aktuell leer steht und andererseits auch mittel- und langfristig nicht von einem erhöhten Bedarf an Klinikgebäuden ausgegangen werden kann. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 12.07.1993 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Stadt Zwenkau Nr. 3“ und ist in diesem als Sondergebiet nach § 11 BauNVO (hier: Klinikgebiete) festgesetzt.

Da die Nutzungsänderung des oben benannten Gebäudes unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich ist, soll der Bebauungsplan entsprechend geändert und das betreffende Grundstück darin als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Im Zuge dieser Änderung soll weiterhin Planungsrecht für eine Umnutzung des fast leerstehenden Gebäudes (ehemaliges Ärztehaus) auf dem nördlich angrenzenden Flurstück 194/5 geschaffen werden. Um hier eine hohe Flexibilität bei der Ansiedlung möglicher Nutzungen zu gewährleisten soll dieser Bereich als Urbanes Gebiet (MU) nach § 6a BauNVO festgesetzt werden.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, bei dem das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung kommt. Damit ist für das Plangebiet keine Umweltprüfung durchzuführen. Unabhängig davon wurden die Umweltbelange dargelegt bzw. eine Artenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt sowie ein Artenschutzgutachten erstellt.

Umweltbezogene Informationen sind in der Begründung und im Artenschutzgutachten zu den folgenden Schutzgütern und Themenfeldern vorhanden:

Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Erhalt und Sanierung eines denkmalgeschützten BAUHAUS-Gebäudes,

Festsetzungen zu nicht reflektierenden Oberflächen, regenerativen Energien, Dach- und Fassadengestaltung;

Boden- und Wasserschutz

Oberbodenschutz, Versiegelung mit wasserdurchlässigen Belägen, Versickerung von Niederschlagswasser;

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Bestand und Betroffenheit der Amphibien, Reptilien, Europäische Vogelarten, Säugetiere und Wirbellose;

Erhalt und Schutz von Großbäumen und Gehölzstrukturen, Ökologische Fällbegleitung, Ökologische Baubegleitung Gebäudeumbau, Ausgleichsmaßnahme Nistkästen für gebäudebrütende Vögel;

Klima, Luft

Begrünungsmaßnahmen;

Orts- und Landschaftsbild

Fassaden- und Wandgestaltungen, Einfriedungen, Freianlagen/Gärten, Werbeanlagen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Zwenkau einschließlich Begründung und Artenschutzgutachten liegt vom:

24.08.2020 bis einschließlich 25.09.2020

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau,

Haus A, Information,

während der Dienstzeiten:  

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Zwenkau ist einschließlich Begründung und Artenschutzgutachten darüber hinaus im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de/index.php/bauen-und-planen/bebauungsplaene?start=5

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zwenkau, den 03.08.2020

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontaktperson

Ansprechpartner Bauamt Stadt Zwenkau, Haus C:

E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de

Frau Engert: Zimmer C/308, Tel.: 034203/509 32

Frau Menzel: Zimmer C/305, Tel: 034203/509 39

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