Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Städtebauliches Entwicklungskonzept SEKo für das Stadtumbaugebiet "Östliche Innenstadt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2019 bis 13.05.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum städtebaulichen Entwicklungs-konzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ in Zwenkau

Im Rahmen der Stadtentwicklung der Stadt Zwenkau erfolgt aktuell eine Fortschreibung des bestehenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ gemäß § 171b BauGB. In diesem Zusammenhang ist neben der Beteiligung der relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch die betroffene Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB am Planungsprozess zu beteiligen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept beschreibt auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse die zukünftigen städtebaulichen Handlungsfelder der Stadt Zwenkau und setzt Schwerpunkte hinsichtlich des Fördermitteleinsatzes. Übergeordnete Ziele sind die Behebung erheblicher städtebaulicher Funktionsverluste und eine qualitative Aufwertung des Stadtumbaugebietes.

Folgende vorläufigen Ziele und Maßnahmen sind für das städtebauliche Entwicklungskonzept „Östliche Innenstadt“ vorgesehen:

  • Entwicklung der „Östlichen Innenstadt“ als Standort sozialer Infrastruktur
  • quartiersbezogener Umbau der Funktionen Wohnen und Gewerbe unter den Aspekten altersgerecht und energieeffizient
  • Verbesserung und Neustrukturierung der verkehrlichen Erschließung und Ergänzung der privaten und öffentlichen Freiräume
  • Intensivierung der Beteiligungs- und Kooperationskultur

Mit der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ nach § 171b BauGB wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Geschäftsstelle Dresden, beauftragt.

Da Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen nur im Zusammenwirken mit den privaten Eigentümern umsetzbar sind, bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich über die Planungen der Stadt Zwenkau im Vorfeld zu informieren.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach

§ 171b BauGB „Östliche Innenstadt“ wird in der Zeit

vom 15.04.2019 bis einschließlich 13.05.2019

bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 während der Dienstzeiten (siehe unten) öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach

§ 171b BauGB „Östliche Innenstadt“ ist im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                      08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag                   08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                   08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag              08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag                       08:00 – 13:00 Uhr                                                              erfolgen.

Holger Schulz

Bürgermeister                                                                                              

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefonnummer: 034203 509 0

Gegenstände

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  • Entwurf städtebauliches Entwicklungskonzept

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