Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum städtebaulichen Entwicklungs-konzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ in Zwenkau
Im Rahmen der Stadtentwicklung der Stadt Zwenkau erfolgt aktuell eine Fortschreibung des bestehenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ gemäß § 171b BauGB. In diesem Zusammenhang ist neben der Beteiligung der relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch die betroffene Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB am Planungsprozess zu beteiligen.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept beschreibt auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse die zukünftigen städtebaulichen Handlungsfelder der Stadt Zwenkau und setzt Schwerpunkte hinsichtlich des Fördermitteleinsatzes. Übergeordnete Ziele sind die Behebung erheblicher städtebaulicher Funktionsverluste und eine qualitative Aufwertung des Stadtumbaugebietes.
Folgende vorläufigen Ziele und Maßnahmen sind für das städtebauliche Entwicklungskonzept „Östliche Innenstadt“ vorgesehen:
Mit der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ nach § 171b BauGB wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Geschäftsstelle Dresden, beauftragt.
Da Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen nur im Zusammenwirken mit den privaten Eigentümern umsetzbar sind, bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich über die Planungen der Stadt Zwenkau im Vorfeld zu informieren.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach
§ 171b BauGB „Östliche Innenstadt“ wird in der Zeit
vom 15.04.2019 bis einschließlich 13.05.2019
bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 während der Dienstzeiten (siehe unten) öffentlich ausgelegt.
§ 171b BauGB „Östliche Innenstadt“ ist im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr erfolgen.
Holger Schulz
Bürgermeister
Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefonnummer: 034203 509 0