Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-Nr. 18 092 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ in der Fassung vom 28.09.2018 samt Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ umschließt auf der Gemarkung Rüssen, Stadt Zwenkau die Baugrundstücke 4/1 teilweise; 102/3; 101/3 teilweise; 103/3 , 103/4; 103/5; 106/3; sowie die Flurstücke öffentlicher Verkehrs- und Wegeflächen 102/4; 106/2 teilweise; 307 teilweise; 308/1 teilweise; 309/1 teilweise, 309/1 teilweiseund sonstige Flächen 102/1 teilweise und 109 teilweise.
Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten
sowie in folgenden, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorhanden:
Diese Unterlagen können zur Offenlage eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ wird mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept in der Zeit
vom 02.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019
bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 öffentlich ausgelegt und ist darüber hinaus im Internet wie folgt abrufbar:
https://int.zwenkau.de/index.php/bauen-und-planen/bebauungsplaene?start=5
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zwenkau, den 30.11.2018
Holger Schulz
Bürgermeister Siegel
Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, ( 0 34 203) 509-0