Bebauungsplan Stadt Zwenkau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Zwenkau "Harthweide"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.09.2018 bis 26.10.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

 

über die erneute öffentliche Auslegung

des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplans

Nr. 35 „Harthweide“ der Stadt Zwenkau

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.08.2018 mit Beschluss-Nr. 18  063 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Harthweide“ in der Fassung vom 01.08.2018 samt Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich westlich des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets Zwenkaus zwischen dem Wohngebiet entlang von Thälmannstraße, Rathenauplatz und Liebknechtstraße und dem Ufer des Zwenkauer Sees. Im Norden grenzt es an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Seebad Zwenkau“ und im Süden befinden sich unverbaute Offenlandbereiche an der Böschung zum Zwenkauer See. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Gleichzeitig mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Umweltbezogene Informationen sind in Gutachten und Stellungnahmen zu den folgenden Schutzgütern und Themenfeldern vorhanden:

Mensch

Immissionen; Lärmbelastung Verkehr; Erholungsfunktion; Luftschadstoffe; Chemikalien

Boden

Vorhandene Bodenstrukturen; Altbergbau; Versiegelung; Stoffeinträge; natürlicher Schichtenaufbau; Altlasten

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Biotoptypenkartierung; gesetzlich geschützte Biotope; Artenschutzrechtliche Aspekte zu Amphibien, Reptilien, Vögeln, Fledermäusen, Säugetieren, Fisschen, Wirbellosen; Begrünungsmaßnahmen; Biodiversität

Wasser

Hochwasserschutz; Entwässerung; Stoffeinträge; Grundwasserhaushalt; Grundwasserneubildung

Klima, Luft

Lokalklima Bestand und Planung; Emissionen; Begrünungsmaßnahmen; Kaltluftentstehung; Luftqualität

Orts- und Landschaftsbild

Vorprägung Landschaftsbild; Planauswirkungen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Gesetzlich geschützte Biotope

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bergbauliche Vorprägung, Kulturdenkmale

Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen vor:

  • Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan als Anlage 3 zur Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wasser, Klima, Luft, Orts- und Landschaftsbild, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander;
  • Geotechnischer Bericht vom 14.03.2017 – Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Schalltechnische Untersuchung vom 30.07.2018 – Schutzgut Mensch;
  • Artenschutzfachbeitrag vom 28.09.2017 – Schutzgüter Pflanzen und Tiere;
  • Bericht zur Erfassung der Avifauna und Herpetofauna im Bereich des B-Planes Zwenkau Südost vom September 2016 – Schutzgut Tiere;
  • Bestandsplan Biotope vom 18.09.2017 – Schutzgüter biologische Vielfalt und Pflanzen;
  • Landratsamt Landkreis Leipzig vom 23.02.2017 – Schutzgüter Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wasser, Orts- und Landschaftsbild, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Kulturgüter;
  • Landratsamt Landkreis Leipzig vom 06.12.2017 – Schutzgüter Wasser und Schutzgebiete nach Naturschutzrecht;
  • Landratsamt Landkreis Leipzig vom 04.04.2018 – Schutzgut Wasser;
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2017 – Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.07.2017 – Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.12.2017 – Schutzgut Boden;
  • Sächsisches Oberbergamt vom 21.02.2017 – Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 27.02.2017 – Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 31.07.2017 – Schutzgut Wasser;
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 20.02.2017 – Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt;
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 24.07.2017 – Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt;
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 03.02.2017 – Schutzgut Wasser;
  • Grüne Liga Sachsen e.V. vom 21.02.2017 – Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt;
  • Grüne Liga Sachsen e.V. vom 22.07.2017 – Schutzgüter Tiere, Pflanzen, ökologische Vielfalt und Wasser;

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 “Harthweide“ wird mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 öffentlich ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Harthweide“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht ist darüber hinaus im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de/index.php/bauen-und-planen/bebauungsplaene?start=5

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag                 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                        08:00 bis 13:00 Uhr                                                               erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zwenkau, den 04.09.2018

Holger Schulz

Bürgermeister                                                                            Siegel

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefon: 034203 509 -0

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