Bebauungsplan Stadt Zwenkau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 39 "Pestalozzistraße 21" Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2018 bis 23.02.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

über die erneute öffentliche Auslegung

des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 39

der Stadt Zwenkau „Pestalozzistraße 21“

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 21.12.2017 mit Beschluss-Nr. 17 106 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Pestalozzistraße 21“ samt Begründung in der Fassung vom 21.12.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Gegenüber der 1. Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden folgende Änderungen im Plan getroffen:

Änderung

Die Baugebietsfestsetzung im östlichen Teil des Plangebiets wurde von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 BauNVO geändert.

Begründung

Aufgrund der verkehrlichen Erschließungssituation im östlichen Grundstücksbereich über die Zufahrt von der Lindenallee im Süden mit einer Breite von 3 m und beschränkten Kurvenradien an der Überfahrt zur Lindenallee ist in diesem Bereich eine bauliche Nutzung, die über das Wohnen hinausgeht, nicht umsetzbar. Dadurch wird auch den Lärmschutzbedürfnissen der Anwohner entsprochen, da festgesetzt wird, dass die Nutzungen gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO unzulässig sind. Die Baugebiete werden durch eine Nutzungsartengrenze voneinander abgegrenzt.

Änderung

Die Höhe der baulichen Anlagen im WR wird auf maximal 1 Vollgeschoss mit einer zulässigen Traufhöhe von 4 m über OK Straße und einer Dachneigung ≤ 20° begrenzt.

Begründung

Aufgrund der geringen Breite der Zufahrt von der Lindenallee und der beschränkten Kurvenradien ist eine Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge zum östlichen Grundstücksbereich nicht gesichert. In Rücksprache mit der örtlichen Brandschutzbehörde wurde jedoch bestätigt, dass hier die Errichtung von bis zu zwei Wohngebäuden möglich ist, wenn die Festsetzungen dahingehend angepasst werden, dass maximal ein Vollgeschoss zulässig ist. Somit ist eine Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücksbereichen für die Feuerwehr nicht notwendig und die Rettung von Menschen ist gesichert.

Änderung

Zur Erschließung des östlichen Grundstücksteils wurde eine private Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Begründung

Da im WR die Errichtung von bis zu zwei Wohngebäuden vorgesehen ist, muss bei einer möglichen künftigen Flurstücksteilung die Zufahrt von der Lindenallee im Süden entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze gesichert werden.

Änderung

Die mögliche künftige Flurstücksteilung im WA wurde aus der Planzeichnung entfernt. Im WR wurde eine mögliche künftige Flurstücksteilung in die Planzeichnung aufgenommen.

Begründung

Zum derzeitigen Planungsstand ist nicht geklärt, ob und wie das Grundstück im Westen (Gebiet des WA) später geteilt wird. Daher wird die mögliche künftige Teilung aus der Planzeichnung entfernt. Im Osten (Gebiet des WR) ist die Errichtung von bis zu zwei Wohngebäuden vorgesehen. Daher wurde die mögliche Teilung des Grundstücks in die Planzeichnung aufgenommen.

Änderung

Das Baufenster im WA wurde vergrößert und auf einen Abstand von 3 m an die südliche Geltungsbereichsgrenze herangerückt.

Begründung

Da die mögliche künftige Flurstücksteilung im WA aus der Planzeichnung entfernt wurde, ist hier im Vergleich zum Entwurf auch keine Teilung zu einem Hammergrundstück notwendig. Der im Entwurf vorgesehene Abstand der Bebauung von 6,5 m zu südlichen Geltungsbereichsgrenze zu Freihaltung der Zufahrt zu diesem Hammergrundstück ist daher nicht mehr notwendig. Die Abstandsfläche nach § 6 Abs. 5 SächsBO sind ausreichend.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden sollen.

Der überarbeitete Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 22.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018 bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 öffentlich ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Pestalozzistraße 21“ einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 13:00 Uhr erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zwenkau, den 27.12.2017

Holger Schulz

Bürgermeister Siegel

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefon: (0 34 203) 509-0

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/FLA, Telefon: (0 34 23) 7 58 60-0

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