Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau, komplexe Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2019 bis 05.02.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-

Nr. 18 095 den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 29.11.2018 samt Begründung und Landschaftsplan in der Fassung November 2018 gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).

Der Geltungsbereich der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau umfasst mit einer Gesamtfläche von 4.623 ha das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile (Kernstadt Zwenkau, Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz).

Aufgrund veränderter städtebaulicher Entwicklungsansprüche sowie der notwendigen Fortschreibung und Konkretisierung der Entwicklungsziele im Zusammenhang mit dem Zwenkauer See ist eine komplexe Fortschreibung des gesamten Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusammenhängende städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes.

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung, der Landschaftsplan der Stadt Zwenkau mit Erläuterungsbericht und der planinternen strategischen Umweltprüfung.

Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.

Mit dem Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie der Begründungen werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit
  • planinterne Strategische Umweltprüfung im Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern sind verfügbar:

Zum Schutzgut Boden

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Boden zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Bodentypen und Vorbelastungen

• zur Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Empfindlichkeit,

• zu Entwicklungsmaßnahmen

Zum Schutzgut Wasser

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Grundwassersituation, Fließgewässer, Stillgewässer und Vorbelastungen

• zur Grundwassergeschütztheit und Grundwasserneubildung, Naturnähe und Gewässergüte

• Kopplung Grundwasser-Oberflächenwasser

• zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen

Zum Schutzgut Klima

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Klima zu folgenden Themen vor:

• zu lokalen Windsystemen und Kaltluftentstehung

• zu Makroklima, Regionalklima und Lokalklima

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu klimatischen Ausgleichsleistungen und Maßnahmen

Zum Schutzgut Arten und Lebensräume

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume zu folgenden Themen vor:

• zu potentieller natürlicher Vegetation, Biotoptypen, Flora und Fauna

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu Maßnahmen

Zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung zu folgenden Themen vor:

• zu Landschaftsbildräumen, Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung

• zu Schutzgebieten, wertgebenden Faktoren und Beeinträchtigungen

• zu Bewertungsbögen für einzelne Landschaftsbildräume

• zu Maßnahmen

Zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter zu folgenden Themen vor:

• zu Bestand und Bewertung

• zu Flächenpool, Ökokonto

Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Zeit

vom 02.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019

 

bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 während der Dienststunden

Montag/Mittwoch       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr           und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr           und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr           und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        8.00 Uhr bis 13.00 Uhr      

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau einschließlich der Begründung mit Anlagen ist im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und den Landschaftsplan der Stadt Zwenkau unberücksichtigt bleiben. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zwenkau, den 30.11.2018

Holger Schulz

Bürgermeister                                                                            Siegel

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Tel.-Nr.: (0 34 203) 509-0

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