Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau, 4. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2018 bis 23.03.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der 4. Änderung des genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau vom 29.11.2001 in der Fassung der Genehmigung vom 14.03.2002

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 mit Beschluss-

Nr. 18 002 den Planentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 17.10.2017 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes .

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau wird partiell für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ durchgeführt, welcher den planerischen Absichten der Stadt Zwenkau entspricht. Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren – BauGB § 8 Abs. (3).

Mit dem Planentwurf und der Beründung werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:

Umweltbericht

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, Stand 20.12.2017 zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“

Schallschutzgutachten

Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ Stand 17.05.2017

Geruchsgutachten

Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ Stand 16.09.2017

Der Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Zeit

vom 19.02.2018 bis einschließlich 23.03.2018

bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 während der Dienststunden

Montag/Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Anlagen ist im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zwenkau, den 31.01.2018

Holger Schulz

Bürgermeister Siegel

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer (0 34 203) 509-31

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schallschutzgutachten
  • Geruchsgutachten

Informationen

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