Flächennutzungsplan Stadt Wilsdruff Erneute Beteiligung

1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilsdruff

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2017 bis 12.01.2018
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2017 den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilsdruff in der Fassung vom September 2017 gebilligt und zur nochmaligen öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 11.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018

in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt (Zimmer 34, II. OG), Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, während folgender Zeiten statt: Mo, Di, Do, Fr: 8:00 – 12:00 Uhr; Mo: 13:00 – 15:30 Uhr, Di: 14:00 – 18:00 Uhr; Do: 13:00 – 16:00 Uhr; Mi: nach Vereinbarung, statt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht mit umweltplanerischer Beurteilung der Änderungsbereiche und Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich und Ersatz für potenzielle Eingriffe einschließlich einer Zusammenfassung der voraussichtlichen Beeinträchtigungen der naturräumlichen Potenziale sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 19.01.2017 und des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.01.2017

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, abgegeben werden. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Ein entsprechender Hinweis auf die geänderten und ergänzten Teile befindet sich in der Begründung.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3, S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Wilsdruff unter www.wilsdruff.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt

Frau Zohles

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Telefon: 035204 463 311

E-Mail: birgit.zohles@svwilsdruff.de

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