Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Wildenstein Frühzeitige Beteiligung

VG Wildenstein Beteiligung der Öffentlichkeit des Flächennutzungsplans VE 07-2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.02.2023 bis 17.03.2023
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Planzeichnung

Verwaltungsverband "Wildenstein" Mitgliedsgemeinden Börnichen und Grünhainichen
mit den OT Borstendorf, Grünhainichen und Waldkirchen

öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Wildenstein - Stand Vorentwurf 07/2022

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Billigungs-und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Wildenstein, in der Fassung 07/2022 in der öffentlichen Verbandsversammlung am 26.07.2022 gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.

Im Flächennutzungsplan werden für das gesamte Gebiet der Gemeinden Grünhainichen und Börnichen/Erzgeb. mit den Ortsteilen Grünhainichen, Waldkirchen Borstendorf und Börnichen/ Erzgeb. die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt sowie voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, in der Fassung 07/2022 mit Begründung und Umweltbericht, Stand 12/2022, liegt in der Zeit

vom 10.02.2023 bis zum 17.03.2023

im Sekretariat des Verwaltungsverbandes Wildenstein, Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen, Raum 17, während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag          9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag      9:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15.15 Uhr
Freitag             9:00 - 12:00 Uhr
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die vollständigen Planunterlagen zusätzlich über das Internetportal des Verwaltungsverbandes Wildenstein unter www.vvwildenstein.com/blog/amter/bauamt-liegenschaften sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Bauamt gegeben.

Von der Öffentlichkeit können schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf oder mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des Verwaltungsverbandes Wildenstein, Chemnitzer Straße 41 , 09579 Grünhainichen, Raum 17 abgegeben werden.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern der Verwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemac wurden, aber hätten geltend gemacht werden können .

Grünhainichen, den 16.01.2023

Kathrin Ardelt  I  Verbandsvorsitzende

 

Kontaktperson

Verwaltungsverbandes Wildenstein, Chemnitzer Straße 41 , 09579 Grünhainichen, Raum 17

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1_Steckbriefe Kulturlandschaft
  • Anlage 2_Kulturdenkmalliste
  • Anlage 3_Archäologische Karte
  • Anlage 4_Altlastenverdachtsflächen
  • Anlage_5_Schutzwürdige_Biotope

Informationen

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