Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Sackgasse 7" im OT Wiedemar

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2021 bis 09.07.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Wiedemar

Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Bebauungsplan „Sackgasse 7“ im OT Wiedemar

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Sackgasse 7“ im Ortsteil Wiedemar gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Wiedemar südlich der Sackgasse. Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von 1,13 Hektar das Flurstück 23/3 in der Flur 5 der Gemarkung Wiedemar. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verkürzt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können.

Folgende Änderungen, die Gegenstand der erneuten Beteiligung sind, wurden vorgenommen:

  • Im Bereich des zum Erhalt festgesetzten Baums wurde die Baugrenze so angepasst, dass sich der Bereich des Kronendurchmessers außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet.
  • Zum Schutz der südlichen Baufelder vor Straßenlärm von der Staatsstraße S 2 wurde die textliche Festsetzung 6.1 zu erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden ergänzt.
  • Die Grenze der befestigten Fahrbahn der südlich verlaufenden Staatsstraße S 2 wurde nachrichtlich in der Planzeichnung ergänzt, die Baugrenze wurde so angepasst, dass ein Abstand zur Fahrbahn von durchgängig 20 Metern eingehalten wird.
  • Eine Abwasserdruckleitung der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH entlang der Staatsstraße S 2 wurde nachrichtlich auf der Planzeichnung ergänzt, ein Schutzstreifen mit einer Breite von 2 Metern ab Leitungsachse ist als Fläche dargestellt, die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belasten ist. Die in diesem Bereich festgesetzte Pflanzmaßnahme wurde an den Schutzstreifen angepasst.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

23.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt während der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar.

Aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung während der o.g. Frist eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Anmeldung oder Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0 34 20 7) 49 390 oder per E-Mail an bauamt.wiedemar@wiedemar.de möglich.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über folgende Internetseiten abrufbar:

https://www.wiedemar.de und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe ist beispielsweise per E-Mail an bauamt.wiedemar@wiedemar.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Wiedemar, 15.06.2021                                                          Ganzer

Bürgermeister

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Hydrogeologisches Gutachten

Informationen

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