Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Florian-Geyer-Weg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.01.2023 bis 09.02.2023
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Planzeichnung

Ergänzungssatzung „Florian-Geyer-Weg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Florian-Geyer-Weg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und der dazugehörigen Begründung, jeweils in der Fassung vom 22.02.2022 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla am 12.10.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Verfahrensablauf der Ergänzungssatzung ist an das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angelehnt.

Planungsziel ist es, Flächen südlich des Florian-Geyer-Weges, die derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB eingestuft sind, in den Innenbereich einzubeziehen. Im vorliegenden Fall soll durch die Ergänzungssatzung lediglich die Reaktivierung einer bereits vorhandenen Wohnbauruine bzw. ein Ersatzneubau an dieser Stelle ermöglicht werden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Florian-Geyer-Weg“ in der Fassung vom 22.02.2022 mit zugehöriger Begründung inkl. Artenschutzrechtlicher Beurteilung wird in der Zeit vom

05.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:              9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:            9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                9:00 – 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: bauamt@weinboehla.de.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de und über die Internetseite der Gemeinde Weinböhla unter: www.weinboehla.de -> Bauleitplanung -> Beteiligungsportal eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Weinböhla, 01.12.2022

 

Zenker

Bürgermeister 

Kontaktperson

Gemeinde Weinböhla, Bauamt, Herr Uteß

Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla

bauamt@weinboehla.de

Tel: 035243 / 34332

Planungsbüro Schubert GmbH  Co. KG

Rumpelstraße 1

01454 Radeberg

Tel: 03528 41960

info@pb-schubert.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Ergänzungssatzung mit Begründung

Informationen

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