Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Laubenstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2022 bis 04.03.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ergänzungssatzung „Laubenstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Laubenstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und der dazugehörigen Begründung, jeweils in der Fassung vom 15.11.2021 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla am 08.12.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zudem wurde beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich geringfügig zu ändern. Der Gemeinderat hat beschlossen, anstelle der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Laubenstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB das Verfahren nur noch als Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB fortzuführen.

Der Verfahrensablauf der Ergänzungssatzung ist an das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angelehnt.

Planungsziel ist es, Flächen am westlichen Rand des östlichen Abschnitts der Laubenstraße, die derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB eingestuft sind, in den Innenbereich einzubeziehen. Angrenzend an eine bereits vorhandene Wohnbebauung soll eine maßvolle Nachverdichtung bereits erschlossener Flächen ermöglicht werden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Laubenstraße“ in der Fassung vom 15.11.2021 mit zugehöriger Begründung, dem Fachbeitrag Grünordnung und Artenschutz in der Fassung vom 15.07.2021 sowie der Geotechnischen Stellungnahme in der Fassung vom 29.09.2020 werden in der Zeit vom

01.02.2022 bis einschließlich 04.03.2022

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu

jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:              8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:            8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:            8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag:        8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:               8:00 – 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: bauamt@weinboehla.de.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter:

www.bauleitplanung.sachsen.de und über die Internetseite der Gemeinde Weinböhla unter:

www.weinboehla.de eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Weinböhla, 20.12.2021

 

Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Weinböhla, Bauamt, Herr Uteß

Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla

bauamt@weinboehla.de

Tel: 035243 / 34332

HAMANN+KRAH stadtplanung architektur

Prießnitzstraße 7

01099 Dresden

Tel: 0351 317 93 41

mail@hamann-krah.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Satzungstext
  • Begründung Entwurf
  • Grünordnung Artenschutz
  • Geotechnische Stellungnahme

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.