Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 07/2018 „Wohnbebauung Am Vogel“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.04.2021 bis 04.06.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Weinböhla

Bebauungsplan Nr. 07/2018 ‚Wohnbebauung Am Vogel‘

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 mit dem Beschluss Nr. 89/18/2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 07/2018 ‚Wohnbebauung Am Vogel‘ in der Fassung vom 12.02.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Mit der Planung wird ein Wohngebiet für Eigenheime entwickelt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Städtebaulichen Konzept sowie den nachfolgend aufgeführten Fachgutachten und wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

27.04.2021 bis einschließlich 04.06.2021

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:           8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag :        8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:         8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:     8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:            8.00 - 12.00 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: bauamt@weinboehla.de.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Gemeinde Weinböhla unter: www.weinboehla.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.

Folgende Fachplanungen und -gutachten liegen vor:

  • Grünordnungsplan, 12.02.2021
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 12.02.2021
  • Schalltechnisches Gutachten, 22.02.2021
  • Baugrundgutachten, 12.03.2020
  • Ergänzung zum Baugrundgutachten, 01.02.2021

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Grünordnung:        Erhalt von Gehölzen, Neupflanzung von Bäumen, anteilige Zuordnung einer externen Ökokontomaßnahme (Windschutzpflanzung Gohla, Nossen)

Artenschutz:          Einhaltung Bauzeitenregelung, Absammeln und Umsetzen von Zauneidechsen vor der Baufeldfreimachung auf neu zu schaffenden Ersatzlebensraum in Weinböhla

Immissionsschutz:        Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch den Verkehr auf der Forststraße im Plangebiet erforderlich

Baugrund:             Versickerung grundsätzlich möglich, individuelle Planung erforderlich

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landratsamt Meißen vom 08.12.2020 zu den Belangen Niederschlagswasserversickerung, Geländeauffüllung, Artenschutz, Immissionsschutz, Archäologie, Baugestaltung
  • Landesamt für Archäologie vom 13.11.2020 zum Belang Archäologie und ggf. erforderlichen Grabungen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.12.2020 zu den Belangen Radonschutz, Baugrund, Niederschlagswasserversickerung und Geländeauffüllung
  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg vom 06.11.2020 zu den Belangen Bergbau und Altbergbau
  • Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal vom 19.11.2020 zu dem Belang Immissionsschutz
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 04.12.2020 zu den Belangen Artenschutz, Kompensation, Ortsbild (Dach- und Fassadengestaltung)
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. vom 04.12.2020 zu den Belangen Biotopschutz, Artenschutz, Versiegelung und Klima, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Niederschlagswasserversickerung, Gebäudeausrichtung hinsichtlich Sonnenenergienutzung

Weinböhla, 01.04.2021             

Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

HAMANN+KRAH PartG mbB stadtplanung architektur

Telefon: (0351) 317 93 41

E-Mail: mail@hamann-krah.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt / Bauleitplanung

Herr Hendrik Uteß

Telefon: (035243) 343-32

E-Mail: bauamt@weinboehla.de

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