Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 10/2018 „Wohnbebauung Bäckersche Hofstraße“ Weinböhla

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.12.2019 bis 31.01.2020
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 10/2018 „Wohnbebauung Bäckersche Hofstraße“ Weinböhla

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla ändert den am 07.11.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB.

Planungsziel ist die Einordnung von zusätzlicher Wohnbebauung auf der östlichen Seite der Bäckerschen Hofstraße.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2846/1, 2847/1, 2848/1, 2849/1, 2849/3, 2849/4, 2850/1, 2850/3, 2851/2, 2853/5, 2853/6, 2853/7, 2853/9, 2853/11, 2854/4, 2854/5, 2854/6, 2835/1, 2861/4, 2861/20 und 2861/21 der Gemarkung Weinböhla vollständig sowie Teile der Flurstücke 2846/2, 2847/2, 2848/2, 2850/5, 2851/4, 2853/12, 2854/3, 2834/2 Gemarkung Weinböhla. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 11.000 m².

  1. Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Bäckersche Hofstraße“ Weinböhla wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

  1. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der am 06.11.2019 durch den Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Bäckersche Hofstraße“ Weinböhla in der Fassung vom 02.10.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) einschließlich der vorliegenden umweltfachlichen Gutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geotechnische Stellungnahmen) für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 27. Dezember 2019 bis einschließlich 31. Januar 2020

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt während folgender Zeiten:

Montag:                         7.00 -12.00 Uhr

Dienstag :                      7.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr

Mittwoch:                     7.00 -12.00 Uhr

Donnerstag:                  7.00 -12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr

Freitag:                          7.00 -12.00 Uhr

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Weinböhla unter www.weinboehla.de bzw. im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Weinböhla vorgebracht werden. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: bauamt@weinboehla.de

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Weinböhla, 02.12.2019

gez. Zenker

Bürgermeister                  

Kontaktperson

PLANUNGSBÜRO SCHUBERT
ARCHITEKTUR  &  FREIRAUM

Frau Schreiber

Rumpeltstraße 1   |   01454 Radeberg

Tel. +49 3528 4196-14

Fax +49 3528 4196-29

info@pb-schubert.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt, Frau Kühl

Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla

Tel. 035243 / 34332

bauamt@weinboehla.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1 Artenschtutzfachbeitrag
  • Anlage 2 Geotechnische Stellungnahme
  • Anlage 3 Geotechnische Stellungnahme

Informationen

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