Bebauungsplan Stadt Treuen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße/ Schreiers-grüner Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2017 bis 08.12.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße/ Schreiersgrüner Straße" der Stadt Treuen

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 14.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße/Schreiersgrüner Straße" sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der ca. 4 ha große bereits baulich geprägte Standort des ehe. Betonwerkes liegt an der K 7815 und verfügt mit Anschluss an die S 299 über eine leistungsfähige Verkehrsanbindung. Mit der Standortrevitalisierung soll eine standortkonforme Nachnutzung sowie eine dauerhafte und standortangepasste industriell-gewerbliche Nutzung ermöglicht werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 523/6, 523/9, 523/10 der Gemarkung Eich und das Flurstück 469/4 der Gemarkung Schreiersgrün.

Abb. 1: räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Westen durch die K 7815 und die Deponie der Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co. KG
  • im Norden und Osten durch Flächen für den Wald
  • im Süden durch das Trebatal und die Ortslage Schreiersgrün

Die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung 10/2017 bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:500 und
  • Teil B – Text sowie

die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 06.11.2017 bis 08.12.2017

während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen öffentlich aus:

Montag und Freitag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Treuen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung 10/2017 können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Treuen www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/treuen/beteiligung/aktuelle-themen sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 06.11.2017 bis 08.12.2017 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Treuen, den 19.10.2017                                          ____________________________

                                                                                              Andrea Jedzig

                                                                                              Bürgermeisterin

Kontaktperson

SG Bauwesen
Markt 7
08233 Treuen
 
Telefon: (037468) 638-30
Fax:       (037468) 638-60
 

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