Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2022 bis 16.05.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 10.03.2022 die Einleitung des Änderungsverfahrens bezüglich des o.g. Bebauungsplanes durch Verkleinerung des Geltungsbereiches (Aufhebung des Sondergebietes Einzelhandel nebst Festsetzung Nr. 3, s. die ROT-markierten Stellen in der Anlage) beschlossen. Der Grundstückseigentümer hat die Einleitung des Änderungsverfahrens beantragt, hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Beim Änderungsverfahren kommt das vereinfachte Verfahren gem. § 13a BauGB zur Anwendung.

Gleichzeitig wurde den Entwurf des geänderten Bebauungsplan Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße" einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die REWE Group hat das Flurstuck 593/4 südlich der Klebendorfer Straße und westlich der Sommerfelder Straße erworben. Das Grundstück ist mit einem Gebäude bebaut, in dem sich unter anderem ein SB-Markt (ehem. Konsum) mit einer Verkaufsfläche von 1.158 m² befindet.

Die REWE Group plant das vorhandene Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen und u. a. einen REWE Markt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.950 m² zu errichten. Geplant ist auch Platz (ca. 500 m²) für mögliche Fremdmietflächen (Gastronomie, Apotheke, Frisör usw.). Dies wird in einer Absichtserklärung der REWE Group festgelegt, die auch Bestandteil des Verfahrens wird.

Das Gebiet befindet sich gegenwärtig noch in einem im Bebauungsplan Nr. 8a festgesetzten Sondergebiet Einzelhandel, welches im Rahmen des laufenden Änderungsverfahrens aufgehoben wird.

Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen.

 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Frau Komitova

034298/70113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens 

benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

 

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1_B-Plan rechtsgültig_Planzeichnung
  • Anlage 1_B-Plan rechtsgültig_Begründung
  • Anlage 2_Rechtliche Stellungnahme
  • Anlage 3_Auswirkungsanalyse
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.