Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 55 "Gartenstadt", 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.12.2021 bis 21.01.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 11.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung nach § 13 BauGB des Bebauungsplans Nr. 55 „Gartenstadt “ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gartenstadt – 1. Änderung“ in Taucha erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 409/15, 410/94, 409/2 (teilweise), 408/16, 408/50, 408/51, 407/27, 407/32, 408/29, 407/28 und 407/22 sowie über einen östlichen Teil der Flurstücke 409/8 und 409/2 und ist in der Anlage dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 55 „Gartenstadt“ im Osten der Stadt Taucha ist rechtsverbindlich seit der öffentlichen Bekanntmachung am 01.09.2021. Er setzt für den Bereich der 1. Änderung ein Sondergebiet Einzelhandel (SOEH) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 11 BauNVO fest.

Die Änderung macht sich notwendig, um den Lärmkonflikt zwischen dem bestehenden Bebauungsplan „Pönitzer Dreieck“, dem künftigen Einzelhandelsstandort und dem östlich angrenzenden Wohngebiet WA 13 zu beheben.

Bei der Planung zur Errichtung eines EDEKA-Supermarktes hat man in Nachbarschaft zum Wohngebiet (WA 13) lärmtechnische Diskrepanzen festgestellt. Eine Lärmschutzwand von 4 bis 6 m wäre notwendig gewesen, um den Schutz des Wohngebietes WA 13 zu gewährleisten. Städtebaulich ist dies nicht umsetzbar. Eine Heilung des Konfliktes erfolgt nun durch die Festsetzung von richtungsabhängigen Zusatzkontingenten im Bereich des Supermarktes (Sondergebiet Einzelhandel). Weiterhin wurde die Zufahrt zum Einkaufsmarkt von der Eilenburger Straße aus festgesetzt.

Gemäß §13 Absatz 1 Nr. 1 BauGB besteht keine Pflicht zur Durchführung einer UVP, d.h. dass die Einzelfallbezogene Vorprüfung durchgeführt wurde und sich daraus keine UVP-Pflicht ergibt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gartenstadt “ sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022 im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, Zimmer 303 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar: www.taucha.de --->Bauen und Wohnen ---> Bauleitplanung sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse www.bauleitplanung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nach § 4a Absatz 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Frau Mandry

034298/70112

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung

Gegenstände

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  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung

Informationen

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