Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet Wischberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.10.2020 bis 04.12.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung  der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des

Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2020 mit dem Beschluss Nr. 20/077 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand August 2020 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom

02.11.2020  bis einschließlich 04.12.2020

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während folgender Zeiten:

Montag           8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr                     

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu informieren. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Sollte im Falle einer erneuten Ausgangsbeschränkung aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den ….. . ….. …..                          Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                           Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Simon Schwind

s.schwind@stollberg-erzgebirge.de

037296 - 94 192

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Lärmimmissionsprognose
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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