Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Beschluss

Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 "Eigenheimwohngebiet Stollberg-Gablenz"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 08.07.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg

über die öffentliche Auslage des

Entwurfes der Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimwohngebiet Stollberg-Gablenz“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2018 den Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimwohngebiet Stollberg-Gablenz“ einschließlich Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht vom April 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslage bestimmt.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 430/2 sowie einen Teil des Flurstücks 588/1 der Gemarkung Mitteldorf und einen Teil der Flurstücke 17/3 und 40 sowie das Flurstück 492/1 der Gemarkung Gablenz. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Aufhebung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes und die Wiederherstellung des ursprünglichen Nutzungscharakters Grünfläche/ Landwirtschaftsfläche und somit die Beurteilung der Fläche nach § 35 BauGB.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimwohngebiet Stollberg-Gablenz“ einschließlich Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die von der Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange zu den Auswirkungen der Planung

  • Landratsamt Erzgebirgskreis, Naturschutz, Stellungnahme vom 30.01.2018

  • Landratsamt Erzgebirgskreis, Wasserbau, Stellungnahme vom 30.01.2018

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 30.01.2018

  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Stellungnahme vom 31.01.2018

  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Stellungnahme vom 01.02.2018

jeweils mit dem Hinweis, dass sich die Aufhebung positiv auf die Umwelt aufhebt

liegen in der Zeit vom

09.07.2018 – 14.08.2018

in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, Zimmer 212,

während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden. Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergebeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 30.06.2018

gez. M. Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg

Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

Tel.: 032796/ 94243

Fax.: 037296/ 94202

Mail: a.baumann@stollberg-erzgebirge

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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