Der Gemeinderat von Stauchitz hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „An der Schule, Stauchitz“ gefasst.
Planungsziel ist es, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche für Wohnbebauung zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 0,55 ha. Betroffen sind das Flurstück 196/6 sowie Teile der Flurstücke 196/5, 196/3 und 192/29 der Gemarkung Stauchitz.
Der Gemeinderat von Stauchitz hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „An der Schule, Stauchitz“ in der Fassung vom 25.10.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „An der Schule, Stauchitz“ in der Fassung vom 25.10.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 08.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023
während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, 01594 Stauchitz OT Staucha, Thomas-Müntzer-Platz 2.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweis: Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035268/8720 oder per E-Mail an gemeinde@stauchitz.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035268/8720 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeinde@stauchitz.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Dirk Zschoke
Bürgermeister
Herr Göpel