Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wolkenstein
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24.August 2022 in der Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 36/2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24.August 2022 mit Begründung, Anlage I und II sowie Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24.August 2022 mit Begründung, Anlage I u. II sowie Umweltbericht in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:
www.stadt-wolkenstein.de
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Wolfram Liebing
Bürgermeister
Herr Voigt, Bauamtsleiter, Tel.-Nr. 037369/ 131-32
Frau Ufer, Sachbearbeiterin Bauamt, Tel.-Nr. 037369/ 131-36