Ortsübliche Bekanntmachung
der Stadt Wolkenstein
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in der Fassung vom 15.07.2022 in der Stadt Wolkenstein, OT Warmbad, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 35/2022 den Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. Juli 2022 mit Begründung und allen Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. 07.2022 mit allen Anlagen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:
www.stadt-wolkenstein.de
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Caravanplatz““ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Wolkenstein, den 06. September 2022
Wolfram Liebing
Bürgermeister
Jens Voigt
Bauamtsleiter
Markt 13
09429 Wolkenstein