Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Krokusweg" in der Stadt Wolkenstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2022 bis 04.03.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Krokusweg“ in der Stadt Wolkenstein-

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat am 7. Juni 2021 den Bebauungsplan „Krokusweg“ in der Stadt Wolkenstein in der Fassung vom 7. Juni 2021 als Satzung beschlossen.

Auf Grund eines Verfahrensfehlers muss die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 wiederholt werden.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren unter Einzug von Außenbereichsflächen nach § 13 a und b BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Krokusweg“ in der Stadt Wolkenstein in der Fassung vom 20.12.2021 einschließlich Begründung, Artenschutzgutachten und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die o.g. Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429

Wolkenstein, in der Zeit vom

  1. Februar 2022 bis 04. März 2022  

zu folgenden Zeiten

Montag                       8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                         8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß

§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter www.stadt-wolkenstein.de sowie im Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Wolkenstein vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.  

Wolfram Liebing

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Voigt, Bauamtsleiter, Tel.-Nr. 037369/ 131-32

Frau Ufer, Sachbearbeiterin Bauamt, Tel.-Nr. 037369/ 131-36

 

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Artschutzgutachten

Informationen

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