Ziel des Bebauungsplanes soll die Erhaltung und Fortführung
zur Bewahrung der bestehenden Wohnqualität sein.
Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Festsetzung der Abgrenzung im beigefügten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Linie räumlicher Geltungsbereich) bestimmt.
Stadtverwaltung Radeberg
Bauamt
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