Die Satzung der Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, Ortsteil Liegau – Augustusbad“ und betrifft folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau – Augustusbad: 669, 234/19, 234/20, 234/21, 234/22, 234/24, 234/64, 234 d (siehe Planzeichnung).
Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen: - Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Stadtverwaltung Radeberg
Bauamt
Frau Vogel
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