Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Radeberg Beschluss

Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des B - Planes Nr. 72

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.12.2020 bis 04.12.2022
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Planzeichnung

Die Satzung der Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72
„Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, Ortsteil Liegau – Augustusbad“ und betrifft
folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau – Augustusbad: 669, 234/19, 234/20, 234/21, 234/22,
234/24, 234/64, 234 d (siehe Planzeichnung).

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen:
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
  werden,
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
  Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt

Frau Vogel

mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Tel.   03528/450250

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • räumlicher Geltungsbereich
  • Satzung

Informationen

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