Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Radeberg Beschluss

In Kraft Setzung der Satzung über eine Veränderungssperre

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.06.2020 bis 09.10.2020
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Planzeichnung

§ 2

Inhalt der Veränderungssperre

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen zur Sicherung der Planung für den räumlichen Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ehemalige Kelterei":

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung) nicht durchgeführt werden,

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Ausnahmen können für die Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen erteilt werden.

Kontaktperson

Terminvereinbarungen für die Einsichtnahme der Satzung über eine Veränderungssperre sind möglich bei:

Stadtverwaltung Radeberg, SGL Stadtplanung

Frau U. Vogel

Tel. 03528 / 450 250

e - mail: u. Vogel@stadt-radeberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Satzung über eine Veränderungssperre

Informationen

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