Auf Grundlage der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche wurde im Jahr 2016 eine frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 74 „Wohnbebauung an der ehemaligen Stadtmühle" durchgeführt. In deren Ergebnis wurde auf die Sensibilität des Standortes verwiesen dar, der teilweise vom Überschwemmungsgebiet der Großen Röder bzw. des Mühlgrabens sowie vom FFH·Gebiet 143 Rödertal berührt wird. Gemäß Auskunft der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen wurden 2017 die HQ100-Werte neu berechnet, der Durchfluss im Fall eines HQ 100 ist mit 72 m³/s mehr als doppelt so hoch wie im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zugrundeliegend und auch deutlich höher als ein bisher angenommenes Extremhochwasser. Das hat zur Folge, dass das Baugebiet dann fast vollständig von Überschwemmung betroffen sein wird.
Diesem Sachverhalt wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2017 (Beschluss – Nr. SR018-2017), diesen im Bereich der ehemaligem Kelterei zu ändern und zukünftig dort keine Bauflächen mehr auszuweisen, Rechnung getragen.
Die Fläche soll aus Hochwasserschutzgründen zukünftig von Bebauung freigehalten werden.
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