Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Fürstenberg“ - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.11.2021 bis 31.12.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Fürstenberg“:  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Aufstellungsbeschlüsse

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fürstenberg“ (Beschluss-Nr. 19/6/056) beschlossen. Das Plangebiet umfasst Flächen der Gemarkung Zaschendorf an der Max-Kamprath-Straße. Der genaue Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB.  Der zu überplanende Bereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Planung kann daher gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und bedarf keiner Genehmigung.

Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt 38.500 m².

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Fürstenberg“ erfolgt vom

22.11.2021 bis einschließlich 31.12.2021

im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) nach vorheriger Anmeldung unter 03521/467 174 oder baudezernat@stadt-meissen.de. Des Weiteren werden die Vorentwürfe auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Meißen, den 02.11.2021

Olaf Raschke                                                                                                 

Oberbürgermeister

 

Stellungnahmen an: Stadt Meißen,Baudezernat, Markt 1, 01662 Meißen oder baudezernat@stadt-meissen.de

Kontaktperson

Stadt Meißen

Baudezernat

Telefon: 03521 467-161

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