Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Bohnitzscher Höfe" und Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.05.2021 bis 30.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bohnitzscher Höfe"

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/030 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Plangebiet „Bohnitzscher Höfe“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebietes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (Beschluss-Nr. 21/7/030) beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bohnitzscher Höfe“ erfolgt als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet umfasst Flächen der Gemarkung Bohnitzsch südlich des Nassauweges, wie in nachstehendem Planausschnitt 1 (Anlage 1) dargestellt. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung ist in Planausschnitt 2 (Anlage 2) ersichtlich.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet und das Schaffen von Baurecht für Wohnbebauung.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung sowie des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Bohnitzscher Höfe“ erfolgt vom

31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021

im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) nach vorheriger Anmeldung unter 03521/467181 oder bauverwaltung@stadt-meissen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zur Niederschrift erklärt, schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail unter bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Schöne

Tel.: 03521 467-175

Email: bianca.schoene@stadt-meissen.de

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Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Ralph Lippert

Markt 3, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467477

E-Mail:   ralph.lippert@stadt-meissen.de

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