Veranstaltung Stadt Meißen Bildung und Wissenschaft

„5G – Chancen und Risiken“ - Informationsveranstaltung zur 5. Generation des Mobilfunks

  • Status Beendet
  • Termin 20.08.2020 18:00 Uhr
  • Teilnehmer 2 Teilnehmer
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„5G – Chancen und Risiken“ - Informationsveranstaltung zur 5. Generation des Mobilfunks

Die zahlreichen Anfragen der Meißner Bürgerinnen und Bürger zur neuen Mobilfunktechnologie 5G zeigen, dass bei dem Thema viel Diskussionsbedarf besteht. Die Stadtverwaltung nimmt die geäußerten Bedenken und Anregungen sehr ernst und möchte den Meißnerinnen und Meißnern die Gelegenheit geben sich rundum zu informieren und bestehende Fragen zu klären.

Aus diesem Grund lädt die Stadtverwaltung am Donnerstag, 20. August 2020, um 18 Uhr zur Informationsveranstaltung „5G – Chancen und Risiken“ in den Ratssaal des Rathauses, Markt 1 ein. Sachverständige aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Technik beleuchten aus verschiedene Perspektiven das Thema 5G und beantworten Fragen der Gäste.

Aufgrund der aktuell Situation sind die Plätze für diese Veranstaltung begrenzt. Es wird daher um Voranmeldung bis spätestens 17. August 2020 gebeten (telefonisch unter 03521 467417 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-meissen.de). Ohne eine entsprechende Reservierung kann die Teilnahme nicht garantiert werden.

Veranstaltungstermin
Donnerstag 20.08.2020 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort
Rathaus Meißen
Markt 1, 01662 Meißen

Kontaktperson

Wirtschaftsförderung der Stadt Meißen

Frau Heller

Tel.: 03521 467 417

E-Mail: wirtschaftsfoederung@stadt-meissen.de

Datenschutzerklärung

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass Ihre personenbezogenen Daten bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Meißen gespeichert und ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen genutzt werden. Die Daten werden nach dem Ende der Veranstaltung (bis spätestens 31.08.2020) gelöscht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).

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