Öffentliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Plangebiet „Plossenweg/Kapellenweg“
1. Beschluss
In seiner Sitzung am 24.04.2019 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen mit Beschluss-Nr. 19/6/091 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan nach § 13a BauGB für das Plangebiet „Plossenweg/Kapellenweg“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 24.05.2019.
2. Bürgerveranstaltung
Die Vorstellung der aktuellen Planung erfolgt am 16.07.2019 um 18 Uhr im Großen Ratssaal des Rathauses zu Meißen, Markt 1 in einer Bürgerversammlung. Im Rahmen dieser Versammlung kann jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken zu gegenwärtigen Planung vorbringen.
3. Öffentliche Auslegung
Ebenso liegt die aktuelle Planung zum Bebauungsplan in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meißen, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen (Erdgeschoss Vorderhaus)
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken zur gegenwärtigen Planung schriftlich oder mündlich im Sekretariat des Bauverwaltungsamtes (Leipziger Straße 10, Zimmer 118) zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Stadtverwaltung Meißen
Bauverwaltungsamt
Frau Skambraks (Amtsleiterin)