Ortsübliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes für das Plangebiet „Wohnen am Klingertal“
1. Beschluss
In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen mit Beschluss-Nr. 17/6/066 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Plangebiet „Wohnen am Klingertal“ gefasst und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
2. Öffentliche Auslegung
Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Verwaltungsgebäude der
Stadtverwaltung Meißen Leipziger Straße 10, 01662 Meißen Erdgeschoss Vorderhaus
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen , den ………………..
Olaf Raschke Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Meißen
Baudezernat
Stadtplanerin Marina Jach
03521/ 467174