Bebauungsplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet Textilindustriebrache "Falgard"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2018 bis 09.02.2018
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Planzeichnung

Ortsüblicbe Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet Textilindustriebrache "Falgard"

Der Stadtrat der Stadt FalkensteinIVogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2017 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 fur das Gebiet Textilindustriebrache "Falgard" bestehend aus Teil A - Planzeichnung M I :1.000 und dem Teil B - Text in der Fassung 1012017 mit integriertem Grülnordnungsplan sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung 10/2017 gebilligt und beschlossen, die vollständigen Planunterlagen und sämtliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen (Landesamt fur Archäologie vom 06.06.2017, Landratsamt Vogtlandkreis vom 08.06.2017, Artenschutzfachbeitrag, Michael Thoß, Auerbach vom 15.01.2017,
Baugrunduntersuchung, GUB Ingenieur AG, Büro Plauen vom 28.04.2017) zum Beschluss für die Dauer von einem Monat nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.
Die Nachbargemeinden, planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 LV.m. § 43 Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf 2 Teilbereiche.
Änderungsbereich 1 umfasst die Flurstücke 442/1, 442/2 und 443/1 der Gemarkung Falkenstein. Der Bereich wird begrenzt im SUden durch die Bahnhofstraße und angrenzende Gründerzeitbebauung, im Westen durch die Rathenaustraße, im Norden durch den Falgardring und im Osten durch das Grundstück Bahnhofstraße 8.
Änderungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 445/12 und 445/21 der Gemarkung Falkenstein. Der Bereich wird begrenzt im SUden durch den Falgardring, im Westen durch einen Gewerbebetrieb, im Norden durch Garagen eines mehrgeschossigen Wohngebietes und im Osten durch ein Dentallabor an der Heinrich-Heine-Straße.
Im Änderungsbereich 1 soll die bisher zulässige Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO) in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Handel" gemäß § 11 BauNVO geändert werden.
Im Änderungsbereich 2 soll das noch unbebaute Baufeld innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes GEEI hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart als Mischgebiet (MI 5) festgesetzt werden.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet Textilindustriebrache "Falgard" (Stand I 0/2017) bestehend aus Teil A - Planzeichnung M 1:1.000 und dem Teil B - Text in der Fassung 10/2017 mit integriertem GrUnordnungsplan sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung 10/2017 und sämtliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen (Landesamt für Archäologie vom 06.06.2017, Landratsamt Vogtlandkreis vom 08.06.2017, Artenschutzfachbeitrag, Michael Thoß, Auerbach vom 15.01.2017, Baugrunduntersuchung, GUB Ingenieur AG, BUro Plauen vom 28.04.2017) kann in der Zeit vom 08.01.2018 bis 09.02.2018 in der Stadtverwaltung Falkenstein, Rathaus, Willy-Rudert-Platz I, 08223 Falkenstein/Vogtl., Zimmer 208 von jedermann eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist während folgender Zeiten möglich:
Montag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und Informationen zu umweltrelevanten Aspekten:
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3(1) BauGB eingegangen sind, verfügbar:
Öffentliche Bekanntmachung Schutzgüter

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch /

Immissionsschutz

-bei Umsetzung der Planung ist baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm für die Bewohner in angrenzenden Gebieten zu erwarten,

-durch angesiedelte Betriebe im Gebiet Falgard gehen keine wesentlichen Umweltbelastungen aus,

- Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Immissionsschutz vom 08.06.2017

bei Ansiedlung einer Handelseinrichtung ist für die bauordnungsrechtliche Genehmigung eine Schallimmissionsprognose zu erstellen

Boden /

Bodenschutz

-Nutzung baulich vorgeprägter Flächen, anthropogen vorgeprägte Böden vorhanden,

-durch Vornutzung des Geländes sind Altlastenverdachtsflächen in den Änderungsbereichen vorhanden,

Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Abfallrecht Bodenschutz vom 08.06.2017

Gutachten der GUB vom 28.04.2017

Erbrachte den Nachweis, dass keine erhebliche Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen vorliegt

Wasser /

Wasserschutz

-Nutzung baulich vorgeprägter Flächen,

-Abwasser kann in öffentliche Kanäle eingeleitet werden,

-keine höhere Versiegelung im Plangebiet als vor der Änderung des BBP

Pflanzen und Tiere /

Naturschutz

- Grünflächen werden innerhalb des Änderungsgebietes flächengleich ersetzt,

- Festsetzungen zur Anpflanzung von Gehölzen,

Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Naturschutz vom 08.06.2017

- Überarbeitung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung,

- Beachtung des Artenschutzes

Artenschutzfachbeitrag von Michael Thoß vom 15.01.2017

- Ersatznistplätze für Mauersegler und Turmfalken wurden im BBP festgesetzt,

-Amphibien wurden im Plangebiet nicht festgestellt

Klima /

Klimaschutz

- es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten

Kultur- und sonstige Sachgüter

- Fläche liegt in einer archäologischen Relevanzzone, es besteht das Erfordernis archäologischer Grabungen

Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 06.06.2017


Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet Textilindustriebrache ,,Falgard" erfolgt gleichzeitig im Internet im ,,zentralen Landesportal Bauleitplanung" unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
sowie auf der Internetseite der Stadt FalkensteinlVogtl. unter:
https://www.stadt-falkenstein.de/
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedennann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o. g. Adresse oder während der oben genannten Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o. g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahme können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nonnenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


FalkensteinIVogtl., den 08.12.2017                                                              M. Siegemund

                                                                                                                     Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Falkenstein/Vogtl.
Stadtbaudirektorin
Willy- Rudert-Platz 1
08223 Falkenstein/Vogtl.

Phone

: 03745 741-601

Fax

: 03745 6149

Mail

: Bernhardt.Bauamt@Stadt-Falkenstein.de

Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Gutachten
  • Gutachten

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